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VGH Bayern, 21.05.2001 - 1 ZB 00.3206 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.05.2001 - 1 ZB 00.3206
- VGH Bayern, 04.07.2001 - 1 ZB 00.3206
Wird zitiert von ... (9)
- VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14
Keine Wohnungsprostitution in Trier
Indes kommt es - wie bereits im Rahmen der Bestimmung der näheren Umgebung dargelegt - letztlich nicht darauf an, ob die hier konkret niedergelassene Fahrschule aufgrund ihrer Größe und logistischen Organisation (z.B. anderweitiger Abstellort für die Fahrschulfahrzeuge) in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO als sonstiger nicht störender Gewerbetrieb (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 1 ZB 00.3206 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 13. Juli 2011 - AN 3 K 10.01467 -, juris) oder nur in einem Mischgebiet (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) genehmigungsfähig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 1994 - 3 S 156/94 -, juris). - VG Ansbach, 27.07.2016 - AN 9 K 14.01599
Nachbarklage auf Rückbau einer Terrassenüberdachung
Ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn durch die Gewährung von Ausnahmen oder Befreiungen bzw. Abweichungen auf andere Art und Weise als durch eine Beseitigungsanordnung rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (vgl. BayVGH, B. v. 21.5.2001 - 1 ZB 00.3206 - juris). - VG Regensburg, 18.05.2022 - RN 6 S 22.106
Antrag auf Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Erforderlich ist somit ein Verstoß des konkreten Bauvorhabens gegen drittschützende, d. h. gerade den das Einschreiten der Behörde erzwingen wollenden Nachbarn schützende Normen (…Busse/Kraus/Decker, 144. EL September 2021, BayBO Art. 76 Rn. 487; BayVGH, B.v. 31.3.2004 - 1 ZB 03.452 - juris; BayVGH, B.v. 21.5.2001 - 1 ZB 00.3206 - juris).
- VG München, 29.03.2016 - M 8 E1 16.286
Erfolgloser nachbarlicher Eilantrag hinsichtlich Nutzungsuntersagung für …
Insoweit sei zu berücksichtigen, dass für eine Nutzungsuntersagung eine Ermessensreduzierung auf Null nicht gegeben sei, wenn auf andere Art und Weise als durch eine Nutzungsuntersagung rechtmäßige Zustände hergestellt werden könnten (Simon/Busse, Art. 76 BayBO, unter Bezugnahme auf BayVGH vom 21.5.2001 - 1 ZB 00.3206). - VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 9 K 07.02669
Anspruch des Nachbarn auf Erlass einer Nutzungsuntersagung; …
Ein Anspruch der Nachbarn gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Erlass einer Nutzungsuntersagung besteht nur dann, wenn die tatbestandlichen Eingriffsvoraussetzungen des Art. 76 Satz 2 BayBO erfüllt sind (hierzu nachfolgend unter 1.) und die fragliche Nutzung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (vgl. BayVGH vom 21.5.2001, Az. 1 ZB 00.3206 - Juris; vom 27.6.1997, BayVBl 1998 Seite 153 f.; hierzu unter 2.). - VG München, 24.01.2019 - M 8 E 18.5129
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen den Mieter des Nachbargebäudes
Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung ist das Ermessen nur dann auf Null reduziert, wenn angenommen werden kann, dass eine besondere Intensität der Störung oder der Gefährdung nachbarschützender Rechtsgüter gegeben ist (…vgl. Decker in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 117. Ergänzungslieferung Juli 2014, Art. 76 Rn. 490 m.w.N.; siehe auch BayVGH v. 31.3.2004, Az.: 1 ZB 03.452; BayVGH v. 18.12.2002, Az.: 26 B 97.429; BayVGH v. 12.2.2002, Az.: 1 ZB 01.2759; BayVGH v. 21.5.2001, Az.: 1 ZB 00.3206; BayVGH v. 30.3.2001, Az.: 26 B 97.174; BayVGH v. 14.10.1999, Az.: 2 B 95.4182; BayVGH v. 6.2.1995, Az.: 15 B 94.1645, bestätigt durch BVerwG v. 4.6.1996, NVwZ-RR 1997, 271 = UPR 1996, 390 = BayVBl. 1997, 23; BayVGH v. 3.12.1993, BayVBl. 1994, 110; BayVGH v. 12.11.1987, BRS 48 Nr. 147; BayVGH v. 6.10.1983, BRS 40 Nr. 237; VGH Mannheim v. 25.5.1992, VBlBW 1993, 19; VGH Mannheim v. 13.12.1991, VBlBW 1992, 148; OVG Bremen v. 12.2.1991, NVwZ 1991, 1007; OVG Lüneburg v. 16.5.1988, BauR 1989, 188; OVG Berlin v. 7.9.1990). - VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 5 K 11.1531
Untätigkeitsklage; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); …
Ein Nachbar hat nur dann gegen die Bauaufsichtsbehörde einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten in Form einer Beseitigungsanordnung, wenn die materiellen Eingriffsvoraussetzungen, d.h. der Tatbestand der Befugnisnorm unter Beachtung der Eingriffsschranken erfüllt ist, außerdem die bauliche Anlage gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt und wenn schließlich Umstände vorliegen, die dazu führen, dass sich das der Behörde durch Art. 76 Satz 1 BayBO eröffnete Eingriffsermessen auf Null reduziert (BayVGH vom 14.1.2009 Az: 1 ZB 08.97-juris-; vom 21.1.2002 Az: 2 ZB 00.780-juris-; vom 21.5.2001 Az: 1 ZB 00.3206). - VG Augsburg, 23.01.2008 - Au 5 K 06.1050
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten (Nutzungsuntersagung); Nutzung …
Ein Nachbar hat nur dann gegen die Bauaufsichtsbehörde einen Anspruch auf Erlass einer Nutzungsuntersagung, wenn die dem Vorbehalt des Gesetzes genügenden materiellen Eingriffsvoraussetzungen (Tatbestand der Befugnisnorm, Beachtung der Eingriffsschranken) erfüllt sind, außerdem die fragliche Nutzung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (BayVGH vom 27.6.1997 BayVBl. 1998, 153 f.) und wenn schließlich Umstände vorliegen, die dazu führen, dass sich das der Behörde durch Art. 76 Satz 2 BayBO n.F. eröffnete Eingriffsermessen auf Null reduziert (BayVGH vom 21.5.2001 Az. 1 ZB 00.3206). - VG München, 28.11.2018 - M 1 K 17.3632
Festsetzung der Reichweite des straßenrechtlichen Anbauverbots
Für den hier begehrten Erlass einer Beseitigungsanordnung müssen schließlich Umstände vorliegen, die dazu führen, dass sich das der Behörde durch Art. 76 Satz 1 BayBO eröffnete Ermessen auf Null reduziert (…BayVGH, B.v. 31.3.2004 - 1 ZB 03.452 - juris Rn. 8; vgl. für den Fall der Nutzungsuntersagung BayVGH, B.v. 21.5.2001 - 1 ZB 00.3206 - juris Rn. 4).